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   BSG, 30.01.1975 - 2 RU 200/72   

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BSG, 30.01.1975 - 2 RU 200/72 (https://dejure.org/1975,2800)
BSG, Entscheidung vom 30.01.1975 - 2 RU 200/72 (https://dejure.org/1975,2800)
BSG, Entscheidung vom 30. Januar 1975 - 2 RU 200/72 (https://dejure.org/1975,2800)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verrichtungen in landwirtschaftlichem Betrieb - Minderjähriger - Unterbringung in einem Heim - Versicherungsträger - Zuständigkeit

Papierfundstellen

  • BSGE 39, 104
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 30.01.1963 - 3 RK 36/59

    Klage auf Feststellung der Versicherungsfreiheit von Lehrlingen eines

    Auszug aus BSG, 30.01.1975 - 2 RU 200/72
    Dem Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO unterliegen jedoch nur die in einem freien Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis Tätigen (vgl. BSG 18, 246, 251; SozR Nr. 54 zu § 165 RVO; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 8. Aufl. S. 472 f mit weiteren Nachweisen).

    Das schließt allerdings nicht aus, daß auch während der Fürsorgeerziehung ein freies Beschäftigungsverhältnis oder Ausbildungsverhältnis bestehen kann (RVA AN 1900, 531; BSG 18, 246; SozR Nr. 2 zu § 14a BKGG ; vergleiche auch BSG 12, 71).

  • BSG, 06.04.1960 - 2 RU 40/58

    Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

    Auszug aus BSG, 30.01.1975 - 2 RU 200/72
    Das schließt allerdings nicht aus, daß auch während der Fürsorgeerziehung ein freies Beschäftigungsverhältnis oder Ausbildungsverhältnis bestehen kann (RVA AN 1900, 531; BSG 18, 246; SozR Nr. 2 zu § 14a BKGG ; vergleiche auch BSG 12, 71).
  • BSG, 28.09.1961 - 3 RK 72/57
    Auszug aus BSG, 30.01.1975 - 2 RU 200/72
    Die Bezeichnung der wirklich Beteiligten war daher richtigzustellen (BSG 15, 127, 129; vergleiche auch BSG SGb 1957, 211, 213).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2017 - L 8 R 1262/16

    Versicherungszeiten nach dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung -

    Diese amtliche und ohne den Willen der Klägerin erfolgende Unterbringung hat dem Aufenthalt der Klägerin im Kinderasyl ihr Gepräge gegeben; so verlangt nach der Rechtsprechung des BSG der Erziehungszweck, den Minderjährigen zu einem brauchbaren und ordentlichen Menschen zu erziehen, in erster Linie, ihn zu gewissenhafter und regelmäßiger Arbeitsleistung anzuhalten (BSG 30.01.1975 - 2 RU 200/72 - BSGE 39, 104-108 = SozR 2200 § 540 Nr. 1 = juris RdNr. 15 unter Hinweis auf vgl. LVG Hamburg in Sammlung jugendrechtlicher Entscheidungen - SjE - E 16/619; zum Einsatz von Heimkindern für Arbeiten vgl. auch LSG Baden-Württemberg 09.06.2005 - L 12 R 2441/04 - n.v.).

    Da es zum Wesen der Fürsorgeerziehung und zum Erziehungszweck gehört hatte (BSG 30.01.1975 - 2 RU 200/72 - BSGE 39, 104-108 = SozR 2200 § 540 Nr. 1 = juris RdNr. 15), den Minderjährigen zu einem brauchbaren und ordentlichen Menschen zu erziehen, war er erster Linie zu gewissenhafter und regelmäßiger Arbeitsleistung anzuhalten (BSG 30.01.1975 - 2 RU 200/72 - BSGE 39, 104-108 = SozR 2200 § 540 Nr. 1 = juris RdNr. 15 unter Hinweis auf LVG Hamburg in Sammlung jugendrechtlicher Entscheidungen - SjE - E 16/619).

    Das mit der Durchführung dieser Erziehungsaufgabe betraute Heim (Heimträger) trat dem Fürsorgezögling daher regelmäßig nicht als Arbeitgeber entgegen, sondern als Organ der Erziehungsbehörde, auf das diese ihr öffentlich-rechtliches Erziehungsrecht übertragen hat (BSG 30.01.1975 - 2 RU 200/72 - BSGE 39, 104-108 = SozR 2200 § 540 Nr. 1 = juris RdNr. 15).

    Das schließt allerdings nicht grds. aus, dass auch während der Fürsorgeerziehung ein freies Beschäftigungsverhältnis oder Ausbildungsverhältnis bestehen kann (BSG 30.01.1975 - 2 RU 200/72 - BSGE 39, 104-108 = SozR 2200 § 540 Nr. 1 = juris RdNr. 15).

    Sie konnte daher, sofern es der Erziehungszweck erforderte, für den Minderjährigen auch bei Heimunterbringung ein freies Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis begründen (BSG 30.01.1975 - 2 RU 200/72 - BSGE 39, 104-108 = SozR 2200 § 540 Nr. 1 = juris RdNr. 15).

    Insoweit stand die Erziehung und Ertüchtigung der Klägerin auch bei den ausgeführten Arbeiten im Vordergrund (vgl. auch BSG 30.01.1975 - 2 RU 200/72 - BSGE 39, 104-108 = SozR 2200 § 540 Nr. 1 = juris RdNr. 15; dazu vgl auch LSG Baden-Württemberg 09.06.2005 - L 12 R 2441/04 - n.v.).

  • LSG Hessen, 28.09.2021 - L 2 R 266/18
    In der damals vorherrschenden Meinung habe diese Erziehung dazu gedient, den Minderjährigen zu einem brauchbaren und ordentlichen Menschen zu erziehen, in erster Linie, ihn zu gewissenhafter und regelmäßiger Arbeitsleistung anzuhalten (Verweis auf BSG, Urteil vom 30. Januar 1975, 2 RU 200/72).

    Der Zwangscharakter gehörte zum damaligen Wesen der Heimerziehung, weshalb der Heimträger den Zöglingen regelmäßig nicht als Arbeitgeber, sondern als Organ der Erziehungsbehörde gegenübertrat (vgl. BSG, Urteil vom 30. Januar 1975, 2 RU 200/72, juris).

    Da es zum Wesen der Fürsorgeerziehung und zum Erziehungszweck gehört habe (BSG, Urteil vom 30. Januar 1975, 2 RU 200/72, BSGE 39, 104-108), den Minderjährigen zu einem brauchbaren und ordentlichen Menschen zu erziehen, sei er in erster Linie zu gewissenhafter und regelmäßiger Arbeitsleistung anzuhalten gewesen.

    Das schließe allerdings nicht generell aus, dass auch während der Fürsorgeerziehung ein freies Beschäftigungsverhältnis oder Ausbildungsverhältnis bestehen könne (BSG, Urteil vom 30. Januar 1975, 2 RU 200/72, BSGE 39, 104-108).

  • BSG, 17.03.1993 - 8 RKnU 1/91

    2. Weltkrieg - UdSSR - Zwangsumsiedlung - Stalindekret - Freies Arbeitsverhältnis

    Das LSG hat richtig berücksichtigt, daß seit jeher im Rahmen des § 539 Abs. 1 Nr. 1 (§ 537 Abs. 1 Nr. 1 RVO aF) RVO nur ein freies Beschäftigungsverhältnis in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt (siehe ausführlich BSGE 39, 104, 105, 107; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 472 Buchst f mit umfangreichen Nachweisen; zum Unfallversicherungsschutz für Gefangene s BSGE 26, 40, 44).

    Diese Auffassung hat das BSG von Anfang an und auch in den im angefochtenen Urteil zitierten Entscheidungen (BSGE 12, 71; 26, 40; siehe auch die bereits erwähnte Entscheidung BSGE 39, 104) vertreten.

  • SG Hamburg, 20.01.2013 - S 53 R 102/12

    Anspruch auf Neufeststellung der Erwerbsminderungsrente unter Berücksichtigung

    Der Zwangscharakter gehörte zum Wesen der Heimerziehung, weshalb der Heimträger den Zöglingen regelmäßig nicht als Arbeitgeber, sondern als Organ der Erziehungsbehörde gegenübertrat (vgl. BSG, Urteil vom 30.01.1975, Az.: 2 RU 200/72).

    Dies schließt zwar nicht aus, dass die zuständige Behörde als Amtsvormund auch bei Heimunterbringung für den Zögling ein freies Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis begründete (vgl. BSG, Urteil vom 30.01.1975, Az.: 2 RU 200/72), doch wäre das Vorliegen eines solchen dann gesondert festzustellen.

  • SG Hamburg, 28.01.2013 - S 53 R 102/12

    Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses während einer Heimerziehung bei

    Der Zwangscharakter gehörte zum Wesen der Heimerziehung, weshalb der Heimträger den Zöglingen regelmäßig nicht als Arbeitgeber, sondern als Organ der Erziehungsbehörde gegenübertrat (vgl. BSG, Urteil vom 30.01.1975, Az.: 2 RU 200/72).

    Dies schließt zwar nicht aus, dass die zuständige Behörde als Amtsvormund auch bei Heimunterbringung für den Zögling ein freies Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis begründete (vgl. BSG, Urteil vom 30.01.1975, Az.: 2 RU 200/72), doch wäre das Vorliegen eines solchen dann gesondert festzustellen.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.12.2004 - L 6 U 27/04

    Zuständigkeit einer Unfallversicherung für eine Entschädigung für aufgetretene

    Der Senat teilt insoweit nicht die von der Beklagten zitierte Auffassung des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 30. Januar 1975 (2 RU 200/72, BSGE 39, 104) zur Herleitung der Zuständigkeit.
  • BGH, 09.11.1982 - VI ZR 87/81

    Haftungsprivileg bei anstaltsvermittelter Beschäftigung von Gefangenen im fremden

    1 Nr. 1 RVO hinsichtlich eines bestimmten Personenkreises konkretisierende, spezielle und daher ihr vorgehende Vorschrift (BSGE 39, 104, 106; Ilgenfritz a.a.O. S. 453).
  • LSG Hessen, 14.01.1981 - L 3 U 345/80
    Allerdings ist Beklagter des vorliegenden Rechtsstreits das Land Baden-Württemberg und nicht - wie vom SG angenommen - die Ausführungsbehörde selbst (vgl. § 766 Abs. 2 RVO - Urteil des BSG vom 30. Januar 1975 - 2 RU 200/72).
  • LSG Hessen, 05.01.1977 - L 3 U 716/75

    Verletzung von Verfahrensvorschriften im Verwaltungsverfahren

    Die Ausführungsbehörde selbst ist kein Versicherungsträger und damit nicht Beteiligte (vgl. BSG, Urteil vom 30. Januar 1975 - 2 RU 200/72 - und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • SG Frankfurt/Main, 04.07.2018 - S 6 R 592/17
    In der damals vorherrschenden Meinung diente diese Erziehung dazu, den Minderjährigen zu einem brauchbaren und ordentlichen Menschen zu erziehen, in erster Linie, ihn zu gewissenhafter und regelmäßiger Arbeitsleistung anzuhalten (BSG Urt. v. 30.1.1975 - 2 RU 200/72).
  • LSG Hessen, 17.03.1976 - L 3 U 222/75

    Schulunfall

  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2015 - L 9 R 2753/14
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